Rechtliche Grundlagen für den Hauskauf in Spanien

Wer vom eigenen Haus in Spanien träumt, kann sich diesen Wunsch natürlich erfüllen, allerdings sollte man dabei ausreichend Kenntnisse mitbringen, relevante Gefahren erkennen und immer eine gesunde Portion Skepsis gegenüber voreiligen Verkäufern und Maklern aufweisen. Wer sich ausreichend über die Steuer- und Rechtsbestimmungen in Spanien informiert, kann schnell zu seiner eigenen spanischen Finca kommen!

Niemals ohne „NIE“

Prinzipiell gelten für EU-Bürger keine Kaufbeschränkungen, allerdings brauchen sie vor dem Kauf für den Notarvertrag und den Grundbucheintrag eine „NIE“, die persönlich Identifikations- wie Steuernummer in Spanien. Den Antrag für diese Nummer stellt man entweder in Spanien bei der örtlichen Polizei oder in Deutschland per Post beim spanischen Konsulat.

Kaufformalitäten

In allen südlichen Ländern läuft der Kaufvertrag für eine Immobilie anders als in Deutschland ab. Grundsätzlich ist bereits ein mündlicher Vertrag rechtskräftig, allerdings müssen zuvor zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Immobilienkauf muss vom Notar mit einem Siegel bestätigt werden und der Verkäufer muss den neuen Besitzer im Grundbuch eintragen lassen, ansonsten kommt er nicht an sein Geld.

Vorsicht vor Kauf-Nebenkosten

Besondere Vorsicht ist vor verlockend billigen Verkaufspreisen geboten! Kann der tatsächliche Verkaufspreis einer Immobilie ab und zu wirklich ein Schnäppchen sein, darf man die Kauf-Nebenkosten nicht unbeachtet lassen, da sie einen immensen Teil des Verkaufspreises ausmachen. Neben den üblichen Kosten für die Grunderwerbssteuer („ITP-Impuesto sobre trasmisiones patrimoniales“) und den Makler (meist 5%) fallen in Spanien zudem eine Wertzuwachssteuer der Gemeinde („Plusvalia Municipial“), die Kosten für den Notar (0,8 bis 2%), die Grundbuchregisterkosten (0,5%) sowie die Einkommenssteuer von stolzen 18% des Kaufpreises an. Addiert man all diese Steuern und Nebenkosten, kann der endgültige Verkaufswert der Immobilie im Vergleich zum anfänglichen Schnäppchen schnell ganz anders aussehen. Auf derartige Rechtslagen muss man gefasst sein und wenn man selbst nicht kompetent genug ist oder sich durch ein Fernstudium Recht ausreichend damit auseinandergesetzt hat, sollte man lieber einen kompetenten Rechtsberater hinzuziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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