Benvenuti in Italia!

Viele deutsche Ehepaare haben ihn, den Traum von einem eigenen Alterssitz in Bella Italia. Jeder Urlaub ist ein Erlebnis und man verliebt sich jedes Mal aufs Neues. Wenn man ein Land im Laufe der Jahre so gut kennengelernt hat, vielleicht schon viele verschiedene Regionen besucht hat und kulturellen Unterschiede zu respektieren weiß, kann man sich oft auch vorstellen, in diesem Land zu leben.

Viele Deutsche ziehen das für ihre Pension in Erwägung. Sie führen ihre Beschäftigung meist bis zum Rentenalter in Deutschland aus, weil hierzulande doch alles geregelter und organisierter ist. Sobald Sie ihren Rentenbescheid jedoch erhalten haben, fangen Sie an zu planen und fallen dabei nicht selten in jugendlichen Leichtsinn zurück. Italien ist zwar für viele das Land der Träume, allerdings lauern dort auch einige Fallen auf Unkundige oder „stranieri“, die Ausländer. Deswegen sollte man beim Erwerb einer italienischen Immobilie auf so manche Sachen gewappnet sein und über bestimmte rechtliche Vorschriften Bescheid wissen. So ersparen Sie sich Ärger, Scherereien mit Nachbarn oder Behörden und müssen dabei keine finanziellen Verluste befürchten.

Tipps, um beim Kauf einer Immobilie in Italien nicht über den Tisch gezogen zu werden:

Bevor Sie sich für eine Immobilie in Italien entscheiden, sollten Sie sich ausgehend über die jeweilige Region und die dort üblichen Preise informieren. Als Unkundiger wird man oftmals gerne belächelt und danach eiskalt über den Tisch gezogen.

Unterschreiben Sie niemals einen Kaufvertrag, bevor Sie die Immobilie nicht selbst gesehen haben. Photos im Internet oder in Katalogen trügen oftmals häufig und zeigen nicht, welch Grauen hinter der schönen Fassade steckt. Zudem stehen in einigen Regionen sehr viele renovierungsbedürftige Objekte zum Verkauf. Auch darauf sollten Sie achten und für Renovierungsarbeiten noch einmal 100 Prozent des Kaufpreises kalkulieren. Dann erwarten Sie keine bösen Enttäuschungen.

Haben Sie sich einmal für eine Immobilie entschieden, geht es ans Eingemachte. Dabei ist stets zu empfehlen, sich bei jedem wichtigen und verbindlichen Treffen einen professionellen Übersetzer zu buchen, falls Sie der Italienischen Sprache selbst nicht ausreichend mächtig sind.

Zwischen Besichtigung der Immobilie und der endgültigen Vertragsunterzeichnung ist in Italien ein Vorvertrag (contratto preliminare) üblich, der verbindlich ist und nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Verlangen Sie vom Makler, dass dieser direkt mit dem Verkäufer geschlossen wird. Das kann Sie gegebenenfalls vor hohen Preisaufschlägen schützen.

Im Vorvertrag sollten Angaben über die caparra confirmatoria enthalten sein. Das ist die Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag nicht erfüllt.

Falls man noch nicht dauerhaft in Italien ansässig ist, während man das Haus kauft, kann man die Unterzeichnung des Hauptvertrages auch an einen italienischen Notar übertragen. Notwendig dazu ist eine Vollmacht, die vom Heimnotar in Italienische übersetzt werden muss. Andernfalls können Italiener mit deutschen Dokumenten nichts anfangen und ignorieren sie schlichtweg.

Rechtsexperten raten für den Immobilienkauf, dass der Käufer seinen Erstwohnsitz zuvor in Italien anmeldet, da ihm dadurch immense steuerliche Vorteile der kommunalen Immobiliensteuer zukommen. Dazu ist vielleicht gleichzeitig wichtig zu wissen, dass man für ein noch nicht fertig gestelltes Haus noch keine kommunale Immobiliensteuer leisten muss. Also lassen Sie sich dabei nicht übers Ohr hauen.

Und was die Immobilienfinanzierung angeht, haben Sie in Italien natürlich grundsätzlich die gleiche Möglichkeit wie hier in Deutschland. Wer’s hat, zahlt am Besten alles auf einen Schlag. Die anderen 90 Prozent können entweder bei ihrer deutschen Hausbank einen Kredit zur Finanzierung beantragen oder sich an eine italienische Bank wenden. Hier lohnt sich aber vorab ein eingehender Vergleich von Zinsen und Bedingungen.
Na dann, viel Spaß in Ihrere neuen Heimat und in Bella Italia!

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