Immobilienkauf im Ausland

Sehr viele Menschen träumen von einer Immobilie im Ausland. Egal ob Ferienhaus oder Anlageinvestition. Jedoch ist dieses Vorhaben nicht mehr so günstig wie vor einigen Jahren. Die Preise für Auslandsimmobilien sind laut Statistik in den letzten Jahren Durchschnittlich stark gestiegen. Bei den Deutschen sind nach wie vor Immobilien in den klassischen Urlaubsländern Spanien, Frankreich und Italien sehr beliebt. Obwohl der Immobilienmarkt gerade in Spanien in den letzten Jahren rasante Preissteigerungsraten erfahren hat.

Wer eine Immobilie im Ausland erwerben möchte und über die finanziellen Mittel verfügt sollte den Kauf gründlich planen und sich vor allem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Vor allem im zivilrechtlichen Bereich gibt es auch innerhalb der Europäischen Union, trotz der zunehmenden Harmonisierung der Rahmenbedingungen, noch immer gravierende Unterschiede.

Bei der Auswahl des Traumhauses lässt die EU ihren Bürgern nahezu unbeschränkte Freiheit. Es ist aber besonders wichtig, dass sich potentielle Käufer vor dem Kauf der Immobilie ausgiebig mit dem jeweiligen Rechtssystem vertraut machen, da in manchen Ländern beispielsweise schon eine mündliche Zusage als bindender Vertrag gilt. Genauso wichtig sind die jeweiligen Baubestimmungen. So kann es sein, dass der Umbau oder der Ausbau eines Hauses regional oder kommunal verboten ist. Besonders bei vermeintlichen finanziellen Schnäppchen kann so eine Bestimmung ein großes Problem mit sich bringen.

Großes Augenmerk sollte auch auf zeitlichen und finanziellen Aufwand gelegt werden. Dieser sollte realistisch kalkuliert werden. Gerade im Ausland ist der Erwerb einer Immobilie mit einem hohen finanziellen, aber im Besonderen mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden. Verschiedene Objekte müssen begutachtet und besichtigt werden und je weiter der Ort des Objekts vom eigenen, aktuellen Wohnort entfernt ist, desto größer ist der zeitliche Aufwand.

Beim Erwerb in Italien wird zum einen ein Vorvertrag geschlossen und zum anderen aber auch ein notarieller Vertrag. Hier ist aber auch schon der Vorvertrag bindend und kann zu einem Kauf der Immobilie verpflichten. Dieser Vorvertrag muss nicht vom Notar beglaubigt werden und enthält in der Regel Vertragsstrafen. Auch der notarielle Vertrag muss nicht von einem Notar beglaubigt werden. Hiervon ist jedoch abzuraten, da die Möglichkeit für den Verkäufer besteht noch kurz vor dem Verkauf eine Hypothek auf die Immobilie aufzunehmen.

In Spanien sind Kaufverträge generell auch ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig. Egal ob nun auf ein Schmierblatt gekritzelt oder ob mündlich vereinbart.

In Frankreich gelten regional unterschiedliche Regelungen. Aber in der Regel wird ein verbindlicher Vorvertrag aufgesetzt, in dem die Vertragsstrafen vereinbart werden.

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