Vorsicht bei ausländischen Gesetzen

Wer den Kauf einer Immobilie im Ausland plant, sollte sich zuvor gut mit der dortigen Gesetzeslage vertraut machen. Da sich die dortigen Gesetze teilweise erheblich vom deutschen Recht unterscheiden, gilt es, frühzeitig Fehler beim Vorgehen zu vermeiden. Beispielsweise gilt ein unterschriebener Vorvertrag in Spanien bereits als gültiger und rechtskräftiger Kauf, in Deutschland hingegen wäre dieser anfechtbar. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, einen Notar zu solchen Käufen hinzuzuziehen. Anzahlungen sollten vor Vertragsabschluss unter Aufsicht eines Notars nicht geleistet werden. Zweisprachige Juristen können in solchen Fällen ebenfalls sehr hilfreich sein.

Finanzierung sichern

Die Finanzierung der Immobilie sollte in jedem Fall vor dem Kauf stehen, auch wenn sich ausländische Besitzer eher als deutsche zu einem Verkauf entschließen, ohne die Finanzierung gesichert zu wissen. Sollte ein Käufer die Finanzierung über das Ausland planen, wird er derzeit ähnliche Gegebenheiten wie im Inland vorfinden. Denn auch im Ausland sind die meisten Zinssätze variabel und sind nicht unbedingt günstiger. Deutsche Banken bieten in den meisten EU-Ländern Beleihungen bis zu 70 Prozent, bei Beamten bis zu 80 Prozent an. Wer darüber hinaus über weitere Sicherheiten verfügt, kann auch eine komplette Finanzierung erzielen.

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