Bausparverträge sind übertragbar

Ein Bausparvertrag ist die am weitesten verbreitete Möglichkeit, ein Eigenheim zu finanzieren. Manchmal ändern sich allerdings die Ziele der Bausparer. Anstatt den Vertrag aufzulösen kann dieser allerdings auch an einen Angehörigen übertragen werden. Angehörige sind Ehepartner, Verlobte, Kinder oder Geschwister. In Ausnahmefällen ist auch die Übertragung an einen Nichtangehörigen möglich. Die Übertragungsmöglichkeiten sind in den Geschäftsbedingungen der Bausparkassen festgelegt. Wer einen Bausparvertrag abschließt sollte sich darüber ebenfalls informieren. Selbst wenn man nicht plant, den Vertrag später einmal zu übertragen.

Bei der Übertragung des Bausparvertrages gilt, dass dieser Schritt im Ermessen der Bausparkasse liegt. Auch muss derjenige, der den Vertrag übernimmt eine ausreichende Bonität nachweisen können. In der Regel stimmen die Bausparkassen aber einer Übertragung zu.

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