Neu: Riester-Darlehen

Bisher gab es Riester-Verträge nur als Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Jetzt gibt es auch Bausparverträge und Bankdarlehen die “riesterfähig” sind. Dabei gibt es allerdings ein paar Regeln.
Der Staat zahlt nur dann, wenn der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt und seinen Hauptwohnsitz dort hat, ausserdem muss das Haus in Deutschland sein. Verkauft der Hausbesitzer kurz nach Einstreichen der Prämie seine Immobilie, wird der komplette Riesterbeitrag versteuert. Zu kaufen gibt es Wohnriester-Verträge bei Bausparkassen, Banken und Lebensversicherern. Auch Kapitalanlagegesellschaften und Wohnungsgenossenschaften dürfen Wohnriester anbieten.

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