März 16th, 2009
Abschlussgebühr weiter zulässig
Nach einem aktuellen Urteil in einem von drei bundesweiten Musterverfahren sollen auch künftig Rechnungen der Bausparkassen bei Vertragsabschluss erlaubt sein.
So entschied das Landgericht Heilbronn am 12.03.2009. indem es eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall ablehnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale will in Berufung gehen.
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