Hausfinanzierung bei unverheirateten Päarchen

Wer unverheiratet ist, sollte sich mit seinem Partner darüber einigen, wie im Falle eines Beziehungsendes mit der Baufinanzierung weiter verfahren werden soll. Das spart viel Ärger, auch wenn es zu dem Zeitpunkt, wo die Beziehung noch intakt ist, keinen Spaß macht, sich damit zu befassen. Am sichersten ist es, einen Vertrag aufzusetzen. Aus ihm sollte klar hervorgehen, wer in welchem Umfang und in welcher Weise am Bausparen beteiligt ist. Außerdem sollte sich auch derjenige, der finanziell weniger beiträgt, im Grundbuch als Miteigentümmer eintragen lassen, damit seine Eigentumsrechte gewahrt werden.

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