August 1st, 2008
Darlehenskosten sind unzulässig
Im Jahre 2001fällte das BGH ein Urteil, wonach, die Abschluss- und Darlehenskosten eines Bausparvertrages unzulässig seien. Deswegen fordert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle Bausparkunden auf, sich die Gebühren zurück zu holen.
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