Darlehenskosten sind unzulässig

Im Jahre 2001fällte das BGH ein Urteil, wonach, die Abschluss- und Darlehenskosten eines Bausparvertrages unzulässig seien. Deswegen fordert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle Bausparkunden auf, sich die Gebühren zurück zu holen.

eine Stellungnahme schreiben